Der Verein führt den Namen Köcheclub Regensburg e. V., hat seinen Sitz in Regensburg und ist in das Vereinsregister unter der Nummer 107 eingetragen. Der Club ist Zweigverein der Köche Deutschland e. V. in Frankfurt am Main. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Präambel: Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus.
Der Köcheclub Regensburg e. V. gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträger, sowie alle sonstigen Mitarbeiter orientieren:
Die Mitglieder des Vereins setzen sich wie folgt zusammen:
Auszubildende in einem in § 4 Abs. 1 a genannten Berufe können als Auszubildende-Mitglieder aufgenommen werden und nehmen an allen Veranstaltungen mit vollem Stimmrecht teil. Sie sind in ihrer Ausbildungszeit vom Mitgliedsbeitrag befreit.
Nach bestandener Gesellenprüfung erwerben sie die ordentliche Mitgliedschaft des Clubs.
Als außerordentliche Mitglieder können Personen, Firmen, juristische Personen oder Körperschaften aufgenommen werden.
Sie sind stimmberechtigt, aber nicht als 1. Vorstand wählbar.
Außerordentliche Mitglieder sind z.B. Hobbyköche oder Betriebsinhaber gastronomienaher Branchen. (Lebensmittelproduzenten oder Händler)
Die Generalversammlung entscheidet, ob und in welcher Höhe Beiträge erhoben werden. Auszubildende-Mitglieder sind beitragsfrei. Der Beitrag wird zum 1. Februar des laufenden Jahres oder anteilig beim Eintritt eingezogen. Bezahlungsform nur über Bankeinzug.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter vertreten.
Der Vorstand wird von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden erfolgt in geheimer Wahl mittels Stimmzettel, während die sonstigen Mitglieder durch Akklamation gewählt werden können. Fällt ein Vorstandmitglied aus, so stellt die nächste Mitgliederversammlung einen Ersatz bis zur kommenden Generalversammlung. 1. Vorstand kann nur ein ordentliches Mitglied werden.
Alle zwei Jahre findet eine Generalversammlung statt. Alle Mitglieder sind mindestens zwei Wochen vorher per Mail einzuladen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.
Stimmübertragung ist möglich, jedoch vorher beim Wahlvorstand zu melden. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn ¼ aller Stimmberechtigten, mindestens jedoch 10 vertreten sind. Ist die Generalversammlung nicht beschlussfähig, ist innerhalb von drei Monaten eine neue Generalversammlung einzuberufen. Diese Generalversammlung ist unabhängig von der Anzahl der vertretenden Stimmen beschlussfähig.
Anträge zur Generalversammlung sind spätestens fünf Tage vor der Sitzung beim Vorstand schriftlich einzureichen. Der Generalversammlung sind alle eingegangenen Anträge bekannt zu geben.
Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:
Der Vorstand ist der Generalversammlung gegenüber für die ordnungsgemäße und sparsame Verwendung des Vereinsvermögens verantwortlich. Er hat über die laufenden Vereinsgeschäfte zu entscheiden. Zu diesem Zweck hat der 1. Vorsitzende oder der Stellvertreter Vorstandssitzungen einzuberufen. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine ¾ Stimmenmehrheit der Mitglieder in der Generalversammlung erfolgen.
Das Vereinsvermögen (Konto und Gegenstände) soll als Spende für die Berufsschule II (Verein der Freunde der BS II) zweckgebunden nur für die Abteilung Gastronomie verwendet werden.
Sie haben die Möglichkeit die aktuelle Satzung als PDF herunterzuladen.
Köcheclub Regensburg e. V. | Franz-Mayer-Strasse 5a | 93053 Regensburg